Antrag auf Bauergänzungsmittel 2025

Der Kirchenkreis Hannover kann Bauinstandsetzungsmaßnahmen bzw. Baumaßnahmen der Kirchengemeinden finanziell fördern. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Bauergänzungsmittel beim Gebäudemanagementausschuss (GMA) stellen. Die Sitzungstermine des Ausschusses finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Bauergänzungsanträge bis zum 30. November eines jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr beantragt werden müssen. Nur in dringlichen Ausnahmefällen können Anträge auch unterjährig berücksichtigt werden.

Anträge unter 1.000 € Gesamtvolumen sind – außer bei Pfarrhäusern und Pfarrdienstwohnungen – nicht förderfähig.